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Reinvermögen
Differenz
aus
Gesamtkapital
und
Fremdkapital
.
(engl. net
assets
, net worth) Reinvermögen ist der
Anteil
am
Vermögen
, der nach Abzug der
Schulden
(
Fremdkapital
) verbleibt (Abb. 1). Das Reinvermögen wird beim
Jahresabschluss
(
Inventur
,
Inventar
,
Bilanz
) nach der
Bestandsaufnahme
und
Bewertung
des
Vermögen
s und der
Schulden
als Residualgröße ermittelt: Reinvermögen =
Vermögen
Schulden
. Das Reinvermögen entspricht dem
Eigenkapital
des
Unternehmen
s. In der
Bilanz
wird das
Eigenkapital
als erste
Position
auf der
Passivseite
(
Passiva
) aufgeführt. Das Reinvermögen bzw.
Eigenkapital
wird dem
Unternehmen
von seinen
Eigentümer
n bzw.
Gesellschafter
n ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügunggestellt.
Veränderungen
des Reinvermögens erge ben sich einerseits durch weitere
Privateinlagen
(
Einlagen
) bzw. ntnahmen oder
Kapitalerhöhungen
(
Kapital
) bzw.
herabsetzung
en. Andererseits führen (einbehaltene)
Gewinne
zu einer
Erhöhung
des Reinvermögens und
Verluste
zu einer Verminderung. Keinen Einfluss hat dagegen eine
Erhöhung
des
Vermögen
s, die durch eine zusätzliche
Aufnahme
von
Fremdkapital
(
Schulden
) finanziert wurde. Das Reinvermögen stellt also die Größe dar, die die
Veränderungen
des
Vermögen
s aufnimmt, die nicht durch zusätzliche
Aufnahme
von
Schulden
bzw. deren
Rückzahlung
verursacht wurden. Es übernimmt die
Haftung
für die
Aktivitäten
des
Unternehmen
s und trägt die
Verluste
(Abb. 2). Wird das Reinvermögen durch die
Verluste
vollständig aufgezehrt und ist die
Deckung
der
Schulden
durch das
Vermögen
nicht mehr gegeben, kommt es zur
Überschuldung
(Abb. 3). Bei 9
Kapitalgesellschaften
führt die
Überschuldung
zur
Insolvenz
.
Hinweis: Zur Verdeutlichung des Residualcharakters des Reinvermögens werden hier die
Schulden
vor dem Reinvermögen ausgewiesen. In der
Bilanz
erfolgt dagegen meist der
Ausweis
des
Eigenkapital
s vor dem des
Fremdkapital
s.
Kapitalgesellschaften
weisen das
Eigenkapital
im Allgemeinen nicht in einer
Position
aus. Hier erfolgt eine
Aufteilung
in
konstant
es
Nominalkapital
(auch
gezeichnetes Kapital
bzw.
Grundkapital
bei der AG oder
Stammkapital
bei der
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
[GmbH]) und
variable
Bestandteil
e wie
Rücklagen
,
Bilanzgewinn
/
verlust
bzw.
Jahresüberschuss
/
Jahresfehlbetrag
und
Gewinnvortrag
/
Verlustvortrag
.
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