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Reinvestition

Siehe auch: Investition

Reinvestition ist die erneute Investition freiwerdender Geldmittel. Häufig wird Reinvestition auch gleichgesetzt mit Ersatzinvestition.

(Ersatzinvestition) ist der Teil der Bruttoinvestition, der auf die Ersatzbeschaffung von unbrauchbar gewordenen bzw. nicht mehr wirtschaftlich einsetzbaren Betriebsmitteln entfällt. Ziel der Reinvestition ist die Erhaltung der Produktionsanlagen. Laufende Reinvestitionen können zur Erweiterung der Kapazität führen, wenn der in den Erlösen der Absatzgüter ins Unternehmen fließende Gegenwert der Abschreibungen zeitlich vor Ablauf der Nutzungsdauer der Anlagen reinvestiert wird. ( Kapazitätserweiterungseffekt)

Das R. eines Wirtschaftssubjekts setzt sich zusammen aus seinem Geldvermögen und seinem Sachvermögen, also aus seinem Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand und jederzeit verfügbare Bank und Postscheckguthaben),
zuzüglich seines Bestandes an sonstigen (kurz- und längerfristigen) Geld und Sachforderungen,
zuzüglich seines Bestandes an Sachvermögen,
abzüglich des Bestandes seiner Geld und Sachverbindlichkeiten.
Dabei werden die Wertansätze dereinzelnen Bestandteile des Bruttovermögens und der Verbindlichkeitenentsprechend den Grund sätzenordnungsmäßiger Buchführung und entsprechend den handeis-, insbesondere aktienrechtlichen Vorschriftenermittelt.

Ersatzinvestition

 

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Weitere Begriffe : Customs Bill of Entry Einstellung Rentabilitätskennzahlensystem, Liquiditätskennzahlensystem
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