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Reisescheck
Reisezahlungsmittel, das dem Inhaber eine hohe Sicherheit und Akzeptanz gibt. Der Gegenwert für den Reisescheck und die Verkaufsprovision muss bei Erwerb entrichtet werden. Bei Einlösung ist die Unterschrift nochmals zu leisten. Der Reisescheck kann von jedermann als Zahlungsmittel entgegengenommen werden. Er ist in gängigen Währungen und Stückelungen erhältlich. Bei Verlust wird der Gegenwert ersetzt, mit Vorlage der Kaufquittung auch von allen Zweigstellen der Ausgabeorganisation. Englische Bezeichnung „traveller-cheque“, amerikanische Bezeichnung „travelercheque“.
Zahlungsmittel im Auslandsreisezahlungsverkehr, entweder als Euro- oder Fremdwährungsreiseschecks. Erstere können bei Banken erworben werden. Dabei geben diese heute keine eigenen Reiseschecks mehr aus, sondern verkaufen in Kommission solche Reiseschecks anderer Emittenten. Ebenso erfolgt der Verkauf von Fremdwährungsreiseschecks durch Banken kommissionsweise; sie sind auf die wichtigsten Weltwährungen ausgestellt. Die Reiseschecks, die stets auf runde Beträge lauten, müssen vom Verwender bei der Ausgabe bezahlt werden.
Auch Travellercheque genannt; Reisezahlungsmittel, das durch bestimmte Maßnahmen gegen Einlösung durch Unbefugte gesichert ist. Reiseschecks, auf und fremde Währungen lautend, werden von in- und ausländischen Banken und anderen Kreditinstituten ausgegeben und im In- und Ausland von diesen und auch von vielen Hotels und Einzelhandelsgeschäften eingelöst.
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