sind Namenspapiere. Die im Wertpapier bezeichneten Rechte stehen nur der bestimmten Person oder deren Rechtsnachfolger (z.B. Erbe) zu. Die Übertragung der Rechte erfolgt durch Abtretung und üblicherweise auch Übergabe der Urkunde. Gleiches gilt für den Rektawechsel; dieser kann nicht nur durch Indossament, sondern durch normale Abtretung übertragen werden (Art. 11 Abs. 2 WG).