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Rembourskredit
Ein Rembourskredit ist eine Möglichkeit der Finanzierung von Ein- und Ausfuhrgeschäften, bei der z. B. ein inländischer Käufer dem ausländischen Verkäufer für die Sicherung des Kaufpreises das Akzept einer Bank verschafft. Der Exporteur bekommt das Geld durch Diskontierung, nachdem ihm die Bank gegen Überlassung der Verschiffungsdokumente das Akzept ausgehändigt hat.
Sonderform des Akzeptkredits im Außenhandel auf der Grundlage eines Dokumentenakkreditivs (als abstraktes Sicherungsmittel).
Ein Rembourkredit wird dann erforderlich, wenn der Exporteur wegen der ihm nicht bekannten Bonität des Importeurs dessen Akzept als nicht ausreichend ansieht. In diesem Fall fordert der Exporteur, daß der Importeur bei einer ihm bekannten Bank einen Akzeptkredit in Anspruch nimmt. Daraufhin zieht der Exporteur einen Wechsel auf diese Bank, wobei die Tratte von den verlangten Dokumenten begleitet wird. Bei der Bank (Remboursbank ) kann es sich entweder um die Bank des Importeurs (direkter Rembourkredit) oder um eine zwischengeschaltete Bank oder die Bank des Exporteurs handeln (indirekter Rembourkredit), die ihrerseits dem Importeur aufgrund eines Kreditauftragskredits seitens der Importeurbank einen Akzeptkredit einräumt. Die kreditgebende Bank akzeptiert bei Aufnahme der Dokumente die Tratte und sendet das Akzept an den Exporteur zurück.
Der Exporteur reicht i. d. R. das Akzept seiner Bank zum Diskont ein, wodurch er schnell in den Besitz des Gegenwertes kommt. Der Importeur erhält für die Laufzeit des Wechsels ein Zahlungsziel. Er muß lediglich dafür Sorge tragen, daß die Remboursbank spätestens einen Tag vor Ablauf des Wechsels im Besitz der Deckung ist.
Die Kosten stellen sich generell wie folgt: Akkreditivgebühren, Diskontsatz für erstklassige Bankakzepte, Akzeptprovision der Auslandsbank sowie ausländische Wechselstempelgebühren. Vorteile für den Exporteur: Frühzeitiger Eingang von Zahlungen bei gleichzeitiger Einräumung eines Zahlungsziels und Ausschaltung des Inkassorisikos. Vorteile für den Importeur: Inanspruchnahme eines Zahlungsziels zu i. d. R. günstigen Konditionen (u. U. Ausnutzung von Zinssatzdifferenzen möglich), Ausschluß des Risikos der nicht vertragsgemäßen Verladung nach erfolgter Zahlung.
In der Regel wird der Rembourkredit als unwiderrufliches Akkreditiv eröffnet, nur Kunden erster Bonität eingeräumt und dient der kurzfristigen Finanzierung von Importen.
Rembourskredit Der Kokosnuss-Plantagenbesitzer Omar de Coco, beheimatet im fernen Asien, will bei der Huber AG in Berlin eine Maschine zur Herstellung von Kokosnuss-Riegeln kaufen. De Coco kann die bestellte Maschine aber nicht sofort bezahlen, sondern benötigt einen kurzfristigen Kredit. Die Huber AG wird aber wohl kaum zu einer Kreditgewährung bereit sein. Aus Berlin kann man die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens de Coco im fernen Asien ja überhaupt nicht überblicken. Hier hilft nun der Rembourskredit weiter, der so abläuft: Huber zieht einen Wechsel. Aber nicht auf das Unternehmen de Coco, sondern auf eine der Banken, mit denen de Coco zusammenarbeitet: die wohl bekannte und solide Eiffelturm-Bank in Paris. Huber hat der französischen Bank (der Remboursbank) die Warendokumente auszuhändigen (z. B. Verschiffungspapiere, die das Eigentum an der Ware verkörpern). O Sodann akzeptiert die Remboursbank im Auftrag und für Rechnung de Cocos den Wechsel von Huber. Huber verfügt nun über ein Bankakzept, das er jederzeit zu Geld machen kann. 0 De Coco hat für die Laufzeit des Wechsels einen Kredit erhalten. Bei Wechselfälligkeit hat er die Wechselsumme der Bank zu bezahlen.
Ein R. ist ein im Rahmen eines Außenhandelsgeschäftes gewährter Akzeptkredit (häufig i. Verb, mit einem Akkreditiv), bei dem die Remboursbank (die Bank des Importeurs oder eine andere Bank eines dritten Landes) gegen Einreichung der Dokumente (z. B. Verschiffungsdokumente) eine vom Exporteur gezogene Tratte akzeptiert. Der Exporteur läßt das Bankakzept von seiner Hausbank oder direkt von der Remboursbank diskontieren. Mit der Wahl der Remboursbank in einem Land mit niedrigem Zinsniveau kann der Exporteur seine Kreditkosten reduzieren. Durch die Einräumung von Rembourslinien kann auf die Akzepteinholung bei der Remboursbank verzichtet werden. Die Bank des Exporteurs diskontiert dann die Trattedes Exporteurs (sofern nicht auch aufdie Trattenziehung verzichtet wird) im Rahmen des der Remboursbankeingeräumten Kontingents (Rembourslinie). Unabhängig von der Artder Abwicklung muß der Importeurden Gegenwert kurz vor Fälligkeitdes Akzepts bereitstellen. Durch denR. entfällt für den Exporteur dasZahlungsrisiko, der Importeur mußbis zur Fälligkeit des » Wechsels keine liquiden Mittel durch Vorauszahlung binden.
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