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Rendite

gibt die effektive Verzinsung von Wertpapieren an und berechnet sich als Summe von Nominalzins bzw. Dividende (gegebenenfalls zuzüglich Kursveränderung [ Kurs]) multipliziert mit 100 und dividiert durch den Kaufkurs des Wertpapiers. Dabei ist die Rendite bei gleichem Zinssatz umso höher, je niedriger der Wertpapierkurs, und umgekehrt. Eine Anleihe mit einem Nennwert von 100 und einem Nominalzins von 10 % hat bei einem Kurswert von 90 eine Rendite von 11,11 %.

Die Rendite stellt den jährlichen, prozentualen Gesamterfolg einer Geld- oder Kapitalanlage dar. Sie ist ein Maßstab zur Beurteilung der Rentabilität eines Objektes.

Die Rendite ist der (jährliche) Gesamtertrag eines angelegten Kapitals. Sie wird i.d.R. in Prozent des angelegten Kapitals gemessen.

(engl. annual rate of return, return of investment) Das Verhältnis zwischen dem ex post realisierten Ertrag einer Investition zum Kapitaleinsatz (Kapital) kann durch die Rendite beschrieben werden. Üblicherweise wird die Rendite in Prozent angegeben, wobei der ursprüngliche Kapitaleinsatz
(100%) berücksichtigt wird. Beispiel: Eine Investition in Höhe von 20 000 € mit einer Gesamtrückzahlung von 25 000 € führt zu einem realisierten Ertrag von 5000 €. Bezogen auf den ursprünglichen Kapitaleinsatz beträgt die Rendite 25 %. Oft wird die Rendite bezogen auf den Zeitraum von einem Jahr (p. a., lat. = per anno) angegeben. Wenn im obigen Beispiel der Ertrag nach zwei Jahren erzielt wurde, so ergibt dies bei einfacher Zinsrechnung, also ohne Zinseszins (Zinsen), 12,5 % p. a. Im Geschäftsverkehr wird heute jedoch die jährliche Rendite nicht mittels einfacher Zinsrechnung, sondern zinseszinslich bestimmt. Im Beispiel ergäbe sich bei Rechnung mit Zinseszins eine Rendite von etwa 11,8 % p. a.

Tatsächliche Verzinsung oder Effektivzins eines angelegten Kapitals. Bei der Anlage in Wertpapieren werden die Kauf- und Verkaufspesen und evtl. laufende Kosten ebenso berücksichtigt wie laufende und einmalige Erträge, z.B. durch ein Disagio. Mathematisch korrekt muss die Rendite nach den finanzmathematischen Regeln berechnet werden. Als Faustregel für festverzinsliche Wertpapiere kann folgende Formel verwendet werden, wenn Zusatzkosten unberücksichtigt bleiben:

Als R. eines Wertpapiers bzw. eines » Portefeuilles von Wertpapierenbezeichnet man den auf den Wert zuPeriodenbeginn bezogenen Wertzuwachs des Wertpapiers oder des Portefeuilles während der Anlageperiodein Prozent des Anfangs wertes. In denWertzuwachs eingerechnet werdenmüssen die im Laufe der Periode angefallenen Zins oder Dividendenzahlungen. Der Bruttorendite gegenübergestellt werden kann die Nettorendite, bei deren Berechnung ggfs. Depotgebühren oder Steuerbelastungen berücksichtigt werden (Effektivzins).

 

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