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Reparaturkosten
sind
Kosten
für die
laufende
Wiederinstandsetzung von
Betriebsmittel
n zur
Aufrechterhaltung
des
betriebliche
n
Leistungsprozesses
.
Man
unterscheidet die
Kosten
für Groß-,
Mittel
- und Kleinreparaturen. Die
Kosten
von Kleinreparaturen werden normalerweise direkt auf die
Kostenstellen
verbucht.
Großreparatur
en dagegen müssen aktiviert werden, wenn sie für die
Betriebsmittel
eine wesentliche
Werterhöhung
darstellen. Sie gehen dann mit den
Abschreibungen
der
Betriebsmittel
in die
Kostenrechnung
ein.
Man
unterscheidet Eigen- und Fremdreparaturen. Die Eigenreparaturen sind als
innerbetriebliche Leistungen
zu verrechnen. a) Bei unregelmäßig anfallenden
Reparatur
en sind die
Aufwendungen
über ein Aufwandsausgleichskonto zeitlich zu
verteilen
.
b
) Die
Ersatzteile
, die Reparaturmaterialien und -
löhne
sind in
Form
von anteiligen
Gemeinkosten
als abgeleitete
Kostenart
weiter zu verrechnen. c) Die
Kosten
der
Hilfskostenstelle
»Reparaturwerkstatt« werden entsprechend ihrer Beanspruchung auf die anderen
Kostenstellen
umgelegt. Die bei den Fremdreparaturen anfallenden
Kostenarten
werden auf die entsprechenden Kostenartenkonten verbucht und dann den entsprechenden
Kostenstellen
belastet.
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