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Repartierung
bei Emissionen von Wertpapieren übliche Zuteilung der Papiere, wenn die Nachfrage größer als das Angebot ist, d. h., wenn die Emission »überzeichnet« ist. Die Nachfrage der Einzelnen wird entsprechend einem bestimmten Verteilungsschlüssel nur zu einem gewissen Teil befriedigt.
Zuteilung des Angebots nach Quoten bei Übernachfrage. So sind z.B. die Gebote bei einem Hauptrefinanzierungsgeschäft in der Regel größer als das vom Eurosystem als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen, so daß eine Repartierung nötig wird. Bei einem Mengentender werden alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz zugeteilt. Bei einem Zinstender dagegen werden allein die Gebote zum marginalen Zuteilungssatz entsprechend repartiert, alle darüberliegenden Gebote voll zugeteilt.
Zuteilung
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