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Repo-Geschäft

Bei Repogeschäften handelt es sich um „echte“ Pensionsgeschäfte, bei denen Kreditinstitute als Pensionsgeber auftreten. Bei echten Pensionsgeschäften überträgt der Pensionsgeber ihm gehörende Vermögensgegenstände (i.d.R. Wertpapiere) an einen Dritten, den sogenannten Pensionsnehmer, gegen Zahlung eines bestimmten Betrags. Gleichzeitig wird vereinbart, daß die Vermögensgegenstände zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen. Die Vermögensgegenstände werden weiterhin beim Pensionsgeber in der Bilanz ausgewiesen. In Höhe des Betrages, den die Kreditinstitute für die befristete Überlassung der Vermögensgegenstände vom Pensionsnehmer erhalten, müssen sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pensionsnehmer ausweisen. Sofern es sich bei diesem Pensionsnehmer um eine im Euroraum ansässige Nichtbank handelt, wird diese Verbindlichkeit unter der Rubrik „Repogeschäfte“ in M3 erfaßt.

siehe Repurchase Agreement

 

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