A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Repo-Geschäft
Bei Repogeschäften handelt es sich um „echte“
Pensionsgeschäfte
, bei denen
Kreditinstitute
als Pensionsgeber auftreten. Bei echten
Pensionsgeschäfte
n überträgt der Pensionsgeber ihm gehörende
Vermögensgegenstände
(i.d.
R
.
Wertpapiere
) an einen Dritten, den sogenannten Pensionsnehmer, gegen
Zahlung
eines bestimmten
Betrag
s. Gleichzeitig wird vereinbart, daß die
Vermögensgegenstände
zu einem festgelegten späteren
Zeitpunkt
an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen. Die
Vermögensgegenstände
werden weiterhin beim Pensionsgeber in der
Bilanz
ausgewiesen. In Höhe des
Betrag
es, den die
Kreditinstitute
für die befristete Überlassung der
Vermögensgegenstände
vom Pensionsnehmer erhalten, müssen sie eine
Verbindlichkeit
gegenüber dem Pensionsnehmer
ausweis
en. Sofern es sich bei diesem Pensionsnehmer um eine im
Euroraum
ansässige
Nichtbank
handelt, wird diese
Verbindlichkeit
unter der Rubrik „Repogeschäfte“ in M3 erfaßt.
siehe
Repurchase Agreement
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Repo
Repo-Geschäfte
Weitere Begriffe :
Europäisches Patentamt
Domain
Liquide Mittel
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum