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Respekttage

Frist, innerhalb derer auf Verlangen eines Schuldners ein Wechsel auch noch nach seiner Fälligkeit ohne nachteilige Folgen für ihn eingelöst werden kann. Im deutschen und britischen Wechselrecht sind Respekttage nicht anerkannt. Ist jedoch ein Wechsel in einem Land mit entsprechender Regelung zahlbar gestellt, so müssen die Respekttage akzeptiert werden.
Im Bereich der Forfaitlerung bezeichnen Respekttage die bei der Diskontierung in Anrechnung gebrachte Zahl der Tage (in der Regel fünf, in Ausnahmefällen bis zu 60), um die erfahrungsgemäß der Wechselerlös nach Wechselfälligkeit beim Wechselinhaber eingeht. Die Anzahl der Respekttage wird der Laufzeit des Wechsels hinzugerechnet.

 

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