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Restlaufzeit

verbleibende Laufzeit von Forderungen (z. B. Anleihen) oder Verbindlichkeiten bis zu ihrer Endfälligkeit (Tilgung).

(1) bei gesamtfälligen Anleihen (Anleihe-Ausstattung) die Zeitspanne vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit.

(2) bei Tilgungsanleihen (Anleihe-Ausstattung) ist zu unterscheiden:
* längste Restlaufzeit: Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der letzten Rate;
* kürzeste Restlaufzeit: Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der nächsten Rate;
* mittlere Restlaufzeit: Summe aus kürzester und längster Restlaufzeit dividiert durch 2;
*rechnerische Restlaufzeit: Laufzeit, nach der eine Tilgungsanleihe auf einmal getilgt werden muß, um sie einer gesamtfälligen Anleihe mit gleichem Nominalzins, gleichem Kurs und gleicher Rendite vergleichbar zu machen.

ist die zum Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung verbleibende Zeit beim Wechsel bzw. bei festverzinslichen Wertpapieren.

 

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