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Z
Restlaufzeit
verbleibende
Laufzeit
von
Forderungen
(
z
.
B
.
Anleihen
) oder
Verbindlichkeiten
bis
zu ihrer
Endfälligkeit
(
Tilgung
).
(1) bei
gesamtfällig
en
Anleihen
(
Anleihe-Ausstattung
) die
Zeitspanne
vom Berichtsmonat
bis
zur
Fälligkeit
.
(2) bei
Tilgungsanleihe
n (
Anleihe-Ausstattung
) ist zu unterscheiden:
* längste Restlaufzeit:
Zeitraum
vom Berichtsmonat
bis
zur
Fälligkeit
der letzten Rate;
* kürzeste Restlaufzeit:
Zeitraum
vom Berichtsmonat
bis
zur
Fälligkeit
der nächsten Rate;
* mittlere Restlaufzeit: Summe aus kürzester und längster Restlaufzeit dividiert durch 2;
*rechnerische Restlaufzeit:
Laufzeit
, nach der eine
Tilgungsanleihe
auf einmal getilgt werden muß, um sie einer
gesamtfällig
en
Anleihe
mit gleichem
Nominalzins
, gleichem
Kurs
und gleicher
Rendite
vergleichbar
zu machen.
ist die zum
Zeitpunkt
der
Fälligkeit
bzw.
bis
zum
Zeitpunkt
der
Rückzahlung
verbleibende Zeit beim
Wechsel
bzw. bei
festverzinslichen Wertpapiere
n.
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Vorwärtsintegration
Selbstkostenkalkulation
Bilanztheorie, informationsbezogene
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