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Restnutzungsdauer
gibt die erwartete
Nutzungsdauer
von
Aggregate
n oder Aggregatgruppen zu einem bestimmten
Zeitpunkt
an. Sie wird aufgrund technischer (
Leistung
,
Laufzeit
, geschätzte Gesamtkapazität usw.) und ökonomischer
Daten
(
technischer Fortschritt
, Programmwechsel u.a.) sowie bisheriger Erfahrungswerte ermittelt. Ihre Bedeutung tritt insbesondere bei der
Wirtschaftlichkeitsrechnung
für
Investitionen
und
Entscheidunge
n über die
Stillegung
von
Betriebsmittel
n oder
betriebliche
n
Teilbereich
en zutage.
Als Restnutzungsdauer wird der noch verbleibende
Zeitraum
bezeichnet, in dem ein bereits im
Unternehmen
befindliches
Wirtschaftsgut
des
Anlagevermögens
voraussichtlich noch genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist insbesondere bei einer Änderung der
Abschreibungsmethode
(so
z
.
B
. beim Übergang von der geometrisch-degressiven
Abschreibung
zur
linearen Abschreibung
gemäß § 7
Abs
. 3 Satz 2
EStG
), nach der Vornahme von
Sonder Abschreibungen
oder nach einer geänderten
Schätzung
über die Gesamtnutzungsdauer zu ermitteln.
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