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Restnutzungsdauer

gibt die erwartete Nutzungsdauer von Aggregaten oder Aggregatgruppen zu einem bestimmten Zeitpunkt an. Sie wird aufgrund technischer (Leistung, Laufzeit, geschätzte Gesamtkapazität usw.) und ökonomischer Daten (technischer Fortschritt, Programmwechsel u.a.) sowie bisheriger Erfahrungswerte ermittelt. Ihre Bedeutung tritt insbesondere bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung für Investitionen und Entscheidungen über die Stillegung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Teilbereichen zutage.

Als Restnutzungsdauer wird der noch verbleibende Zeitraum bezeichnet, in dem ein bereits im Unternehmen befindliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens voraussichtlich noch genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist insbesondere bei einer Änderung der Abschreibungsmethode (so z. B. beim Übergang von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 EStG), nach der Vornahme von Sonder Abschreibungen oder nach einer geänderten Schätzung über die Gesamtnutzungsdauer zu ermitteln.

 

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