Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Reuegeld

Prämie, die von einer Partei der anderen Partei zu zahlen ist, wenn im Zuge eines bedingten Termingeschäfts vertragsgemäß die Aufgabe des Geschäfts statt dessen Erfüllung wählt.

Zu zahlende Prämie, die bei einem Reuevertrag vereinbart ist.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Returns to scale
Reuevertrag

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Laboratoriumsexperiment Kassenwahlfreiheit Nominalzinsfuß
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum