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Rolling Call

bezeichnet eine Kündigungsklausel bei Floating Rate Notes, die in Einzelfällen bei derartigen Schuldverschreibungen in den Anleihebedingungen enthalten sein kann. Sie räumt dem Emittenten das Recht der vorzeitigen Anleihekündigung (im Regelfall nach Ablauf einer Sperrfist ex Anleiheemission) zu jedem ihm beliebigen Zeitpunkt ein. Vgl.: Stepped Call.

 

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Weitere Begriffe : Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (Goß) Chance Constrained Programming Linienorganisation
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