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Rückgriffskapital

einrufbares Eigenkapital, das den Charakter von Finanzierungszusagen trägt, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Es handelt sich hierbei um
? ausstehende Einlagen auf das Grundkapital der Aktiengesellschaft, das Stammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Kommanditkapital der Kommanditgesellschaft und die nicht einbezahlten Geschäftsanteile bei der Genossenschaft;
? bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen (z. B. Kreditinstitute) die unbeschränkte Gewährträgerhaftung der öffentlichen Hand und die Zubuße bei der bergrechtlichen Gewerkschaft.

 

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