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Rücklage

Rücklagen sind Eigenkapital der Unternehmung. Sie sollen sich schützend vor das gezeichnete Kapital stellen. Es wird zwischen offenen Rücklagen und stillen Rücklagen unterschieden. Während offene Rücklagen, die durch Kapitaleinzahlung und Gewinnthesaurierung entstehen, in der , Bilanz als 4 Passiva als Posten des Eigenkapitals gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB in Form von Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen ausgewiesen werden, erscheinen stille Rücklagen oder stille Reserven, die durch Unterbewertung der Aktiva oder Überbewertung der Passiva gebildet werden, nicht in der Bilanz.

 

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