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Rücklage
Rücklagen
sind
Eigenkapital
der
Unternehmung
. Sie
soll
en sich schützend vor das
gezeichnete Kapital
stelle
n. Es wird zwischen
offenen Rücklagen
und
stillen Rücklage
n unterschieden. Während
offene Rücklagen
, die durch Kapitaleinzahlung und
Gewinnthesaurierung
entstehen, in der ,
Bilanz
als 4
Passiva
als
Posten
des
Eigenkapital
s gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266
Abs
. 3
HGB
in
Form
von
Kapitalrücklagen
und
Gewinnrücklagen
ausgewiesen werden, erscheinen
stille Rücklagen
oder
stille Reserven
, die durch
Unterbewertung
der
Aktiva
oder Überbewertung der
Passiva
gebildet werden, nicht in der
Bilanz
.
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