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Rückversicherung

Rückversicherung heißt: Ein Versicherungsunternehmen versichert sich wiederum bei einer Versicherung. Beispiel: Die Pfefferminzia Versicherung versichert die Gebäude der Huber AG gegen die Feuergefahr (Versicherungssumme: 10 Mio. €). Da der Versicherung das Risiko zu groß ist, gibt sie 80% des Risikos und der Prämie an einen Rückversicherer weiter.

ist die »Versicherung der Versicherer«. Dabei schließt ein Versicherungsunternehmen (Erstversicherer) mit einem weiteren Versicherungsunternehmen (Rückversicherer) einen Versicherungsvertrag ab. Das Rückversicherungsunternehmen kommt dann für Schäden, für die der Erstversicherer Schutz gewährt hat, entweder in einer bestimmten Quote (Quotenrückversicherung) oder abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts des Erstversicherers (Exzedentenrückversicherung) auf. Der Kunde des Erstversicherers hat nur gegenüber diesem einen Anspruch, nicht jedoch gegenüber dem Rückversicherer. Vorteile liegen darin, daß auch das Risiko großer Schäden übernommen werden kann und daß ein Einzelunternehmen einen größeren Umfang an Versicherungsverträgen abschließen kann. Siehe auch Lloyd’s of London.

 

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