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Rürup-Kommission

In der Gesundheitswirtschaft:

Die nach ihrem Vorsitzenden Professor Bert Rürup benannte „Rürup-Kommission“ hat im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge für die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherung in Deutschland erarbeitet. Hintergrund sind die fundamentalen Veränderungen der Arbeitswelt und der demographische Wandel in der Bevölkerung: Der steigende Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung und die ausschließlich am Arbeitsverhältnis orientierte Finanzierung gefährden die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme.

Für die gesetzliche Krankenversicherung hat die Rürup-Kommission zwei Modelle vorgestellt – die Bürgerversicherung und das Kopfprämien-Modell. Für die Rentenversicherung sieht die Kommission unter anderem die Einführung eines demographieabhängigen „Nachhaltigkeitsfaktors“ und die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2035 vor.

 

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