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Rürup-Kommission
In der
Gesundheitswirtschaft
:
Die nach ihrem Vorsitzenden
Professor
Bert Rürup benannte „Rürup-Kommission“ hat
im Auftrag
der
Bundesregierung
Reformvorschläge für die
nachhaltig
e
Finanzierung
der
Sozialversicherung
in
Deutschland
erarbeitet. Hintergrund sind die fundamentalen
Veränderungen
der Arbeitswelt und der demographische
Wandel
in der
Bevölkerung
: Der steigende
Anteil
älterer Menschen an der
Bevölkerung
und die ausschließlich am
Arbeitsverhältnis
orientierte
Finanzierung
gefährden die
Leistungsfähigkeit
der Sozialversicherungssysteme.
Für die
gesetzliche Krankenversicherung
hat die Rürup-
Kommission
zwei
Modell
e vorgestellt – die
Bürgerversicherung
und das
Kopfprämien-Modell
. Für die
Rentenversicherung
sieht die
Kommission
unter anderem die
Einführung
eines demographieabhängigen „Nachhaltigkeitsfaktors“ und die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2035 vor.
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