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Sachanlagevermögen

materielle Komponente des Anlagevermögens (Aktivseite der Bilanz), die bewegliche (z. B. Fuhrpark) und unbewegliche Vermögensteile (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen) umfaßt. Das Sachvermögen ergibt sich nach Abzug folgender Posten vom Anlagevermögen (§ 266 HGB): immaterielle Vermögensteile (z. B. Patente, Rechte, Lizenzen, Konzessionen), Finanzanlagen (Beteiligungen, langfristige Darlehensforderungen, Aktivhypotheken und langfristige Kapitalanlagen in Form von Wertpapieren, die ohne Beteiligungsabsicht erworben wurden).

 

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