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Sachenrecht
Im
Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) werden die
Rechte
an unbeweglichen
Sache
n (
Immobilien
) und an beweglichen
Sache
n (alle sonstigen körperlichen Gegenstände) geregelt. Das Sachenrecht ist
Bestandteil
des
Bürgerlichen Rechts
. Der
zentrale
Begriff des Sachenrechts ist das
Eigentum
, ferner werden der
Besitz
und das
Eigentümer
-
Besitzer
-
Verhältnis
geregelt. Es ist insbesondere für die Übertragung des
Eigentums
zwischen dem Mobiliarsachenrecht (bewegliche
Sache
n) und dem
Immobiliarsachenrecht
(
Grundstücke
) zu unterscheiden. Die Übereignung beweglicher
Sache
n erfolgt durch
Einigung
und Übergabe der
Sache
. Im Einzelfall kann die Übergabe auch durch
Abtretung
des
Herausgabeanspruch
s oder durch
Vereinbarung
eines Besitzmittlungsverhältnisses ersetzt werden (
Eigentumserwerb
). Die Übereignung unbeweglicher
Sache
n (
Immobilien
) erfolgt durch
Auflassung
und
Eintragung
in das
Grundbuch
. Auch die
dinglich
en
Sicherheiten
, insbesondere
Hypothek
en und
Grundschuld
en, werden in das
Grundbuch
eingetragen. Im Sachenrecht sind ferner
Pfandrecht
e an beweglichen
Sache
n und an
Rechte
n geregelt (
Kreditsicherungsrecht
).
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