zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Entsprechend dem SVR-Gesetz von 1963 ein unabhängiges Gremium aus fünf Wirtschaftswissenschaftlern (»Fünf Weise«), die jeweils auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für fünf Jahre berufen werden. Aufgabe des SVR ist neben der Erstellung von Sondergutachten zu speziellen Problemen insbesondere die jährliche Erarbeitung und Vorlage eines Gutachtens (in der Regel Anfang November) zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage und deren Entwicklung vor dem Hintergrund der vier wirtschaftspolitischen Ziele:
1. Preisniveaustabilität,
2. hoher Beschäftigungsstand,
3. außenwirtschaftliches Gleichgewicht und
4. stetiges und angemessenes Wachstum unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung (Stabilitäts- und Wachstumsgesetz)
sowie eine Untersuchung, ob diese Ziele nach Möglichkeit gleichzeitig zu erreichen sind. Dabei soll der SVR nur Fehlentwicklungen sowie mögliche Reaktionen aufzeigen, nicht jedoch konkrete Handlungsvorschläge erteilen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von acht Wochen im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts zu den jeweils bis zum 15. November vorzulegenden Gutachten Stellung zu nehmen.