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Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde 1964 geschaffen. Er legt jedes Jahr bis Mitte November sein Jahresgutachten vor. Ihm gehören fünf Professoren an. Für einen der „fünf Weisen“ haben die Gewerkschaften das Vorschlagsrecht. Nicht selten gibt dieses Mitglied ein Minderheitsvotum zur Mehrheitsmeinung ab. Der Sachverständigenrat trägt durch seine Analysen maßgeblich zur Verbesserung wirtschaftspolitischer Entscheidungen bei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass seinen Empfehlungen uneingeschränkt gefolgt wird.

ist eine Gruppe von fünf unabhängigen Sachverständigen {»fünf Weise«), die jährlich ein Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland {Sachverständigengutachten) vorlegen muß. Die Bildung des Sachverständigenrates ist im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vorgesehen. In dem Jahresgutachten wird die wirtschaftliche Lage, ihre absehbare Entwicklung sowie das Ausmaß der Verwirklichung der Ziele des Magischen Vierecks beurteilt. Des weiteren werden Möglichkeiten der Wirtschaftspolitik und deren Auswirkungen in der jeweiligen Lage der Konjunktur dargestellt.

 

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