Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde 1964 geschaffen. Er legt jedes Jahr bis Mitte November sein Jahresgutachten vor. Ihm gehören fünf Professoren an. Für einen der „fünf Weisen“ haben die Gewerkschaften das Vorschlagsrecht. Nicht selten gibt dieses Mitglied ein Minderheitsvotum zur Mehrheitsmeinung ab. Der Sachverständigenrat trägt durch seine Analysen maßgeblich zur Verbesserung wirtschaftspolitischer Entscheidungen bei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass seinen Empfehlungen uneingeschränkt gefolgt wird.