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Sachverständigenrat
Der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
wurde 1964 geschaffen. Er legt jedes Jahr bis Mitte November sein
Jahresgutachten
vor. Ihm gehören fünf Professoren an. Für einen der „fünf Weisen“ haben die
Gewerkschaften
das Vorschlagsrecht. Nicht
selten
gibt dieses Mitglied ein Minderheitsvotum zur
Mehrheitsmeinung
ab. Der Sachverständigenrat trägt durch seine
Analyse
n maßgeblich zur
Verbesserung
wirtschaftspolitischer
Entscheidungen
bei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass seinen
Empfehlung
en uneingeschränkt gefolgt wird.
ist eine
Gruppe
von fünf unabhängigen Sachverständigen {»fünf Weise«), die jährlich ein
Gutachten
zur
gesamtwirtschaftlich
en
Entwicklung
in der
Bundesrepublik Deutschland
{Sachverständigengutachten) vorlegen muß. Die
Bildung
des Sachverständigenrates ist im
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
vorgesehen. In dem
Jahresgutachten
wird die
wirtschaftliche Lage
, ihre absehbare
Entwicklung
sowie das Ausmaß der
Verwirklichung
der Ziele des
Magischen Viereck
s beurteilt. Des weiteren werden Möglichkeiten der
Wirtschaftspolitik
und deren
Auswirkung
en in der jeweiligen Lage der
Konjunktur
dargestellt.
In der sozialistischen
Wirtschaftslehre
: >Rat der
fünf Weise
n
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