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Saldo

Kontoabschluss

(engl. [net] balance) Saldo ist die Differenzgröße, die beim Abschluss eines Kontos der Buchführung beide Kontoseiten auf den zunächst höheren Wert addieren lässt. Auf einem aktiven Bestandskonto (Aktiva), z. B. Kasse, wird der Saldo beim Kontenabschluss auf der rechten Seite eingetragen. Auf einem spiegelbildlich aufgebauten passiven Bestandskonto (Passiva), z. B. Verbindlichkeiten, wird der Saldo auf der linken Seite eingetragen. Der Saldo stellt den buchtechnischen Endbestand dar, der nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen muss. Abweichungen, sog. Inventurdifferenzen, führen zu Abstimmungsbuchungen im geschlossenen System doppelter Buchführung (Doppik).

Differenz aus den Summen der Sollseite und der Habenseite eines Kontos zu einem bestimmten Zeitpunkt.

(italienisch: Ausgleich) ist der Betrag, der sich bei Aufrechnung eines Kontos als Unterschied zwischen den beiden Seiten (Soll und Haben) ergibt. In der Bilanz beispielsweise ist der Saldo der Gewinn
oder der Verlust; auf dem Kontoauszug der Differenzbetrag zwischen Ein- und Auszahlungen.

Saldo nennt man den Differenzbetrag zwischen Guthaben und Verbindlichkeiten auf einem Konto. Bei einem Soll-Saldo übersteigen die Verbindlichkeiten das Guthaben, bei einem Haben-Saldo übersteigt das Guthaben die Verbindlichkeiten. Das Wort aus der Kaufmannssprache wurde im 17. Jahrhundert aus dem Italienischen übernommen, wo es Rechnungsabschluß bedeutet, eine Bedeutung, die es auch im Deutschen hat. Zurückzuführen ist Saldo auf das lateinische »solidus« für »dicht, fest«. Saldo bedeutet also in etwa: eine Rechnung dicht- bzw. festmachen. (Zur Goldmünze Solidus Geldgeschichte II.)

Differenz zwischen Soli und Habenseite eines Kontos. Der Saldo wird beim Abschluß zwecks Ausgleichs eines Kontos auf der betragsmäßig kleineren Seite des Kontos eingesetzt, jedoch nach der größerenSeite benannt (Sollsaldo bzw. Habensaldo). Wolfang Lück

1. Der sich aus der Aufrechnung der Soll- und der Habenseite eines Bankkontos errechnende Unterschiedsbetrag: Soll- (Debet-) oder Haben-(Kredit-)saldo. 2. Im Kontokorrentverkehr lt. HGB sich ergebender Abschlussbetrag zu Gunsten bzw. zu Lasten der Kontokorrentpartner.

Betrag, der sich nach Verrechnung von Soll- und Habenseite eines Kontokorrentkontos ergibt.

 

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