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Sanierung
alle Maßnahmen zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeiten und zur Sicherung des Fort- bestandes von Unternehmen.
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rentabilität und des finanziellen Gleichgewichts verlustreicher, überschuldeter bzw. der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit ausgesetzter Unternehmungen.
Die Sanierung wird meistens nicht auf Finanzierungsmaßnahmen beschränkt. Häufig werden zugleich Umstrukturierungen, personelle Veränderungen, Rationalisierungsmaßnahmen usw. eingeleitet, je nach den spezifischen Ursachen der Sanierungsbedürftigkeit (z. B. Fehlentscheidungen im Bereich der Finanzierung, Preispolitik, Investitionspolitik).
Sanierung im engeren Sinne ist ein Sonderanlaß der Finanzierung, bei der durch eine oder mehrere Finanzierungsmaßnahmen die Unterbilanz einer Unternehmung beseitigt wird. Entsprechend wird von einstufiger und mehrstufiger Sanierung gesprochen. Sanierung im weiteren Sinne sind alle organisatorischen, technischen und finanziellen Maßnahmen, die dazu beitragen, eine Verbesserung der Vermögens- und Ertragslage der Unternehmung zu erreichen.
(engl. recapitalization, capital reconstruction/reorganization) Unter Sanierung (lat. sanare = heilen) werden alle Maßnahmen zur Gesundung eines Not leidenden, insolvenzbedrohten oder insolventen (Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit) Unternehmens durch seine Eigentümer oder Gesellschafter, oft mit Beteiligung von externen Sanierungshelfern, verstanden. Nach der Sanierung soll das Unternehmen wieder wirtschaftlich und erfolgreich arbeiten können.
Man unterscheidet die personelle Sanierung (z. B. durch qualifiziertere Besetzung der Arbeitsplätze), die organisatorische Sanierung (z. B. durch Rationalisierung), die sachliche Sanierung (z. B. durch Abstoßen unwirtschaftlich arbeitender Unternehmensbereiche) und die finanzielle Sanierung, durch Zuführung neuen Kapitals, Umwandlung von Fremd in Eigenkapital (Beteiligung), von kurzfristigen Krediten in langfristiges Fremdkapital (Fremdkapitalkonsolidierung) und andere Maßnahmen (siehe auch Vergleich, Konkurs, Liquidation).
Alle planvollen Maßnahmen, die geeignet sind, ein notleidendes Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und seine Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Die Sanierung ist im Gegensatz zum Konkurs auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet. Die Ursachen der Sanierungsbedürftigkeit bralichen nicht ausschließlich im finanziellen Bereich zu liegen. Sie werden sich jedoch auch dann, wenn sie z. B. durch den leistungswirtschaftlichen, organisatorischen oder personellen Bereich bedingt sind, mittel oder langfristig in nachhaltigen Liquiditäts und Rentabilitätsschwierigkeiten äußern. Die Beendigung dieser Schwierigkeiten erfordert meist auch finanzielle Sanierungsmaßnahmen, deren auslösendes Moment bei Aktiengesellschaften oftmals der Verlust der Hälfte des Grundkapitals darstellt (§ 92 Abs. 1 AktG 1965). Die Sanierung vollzieht sich im Regelfall nicht vor den Augen der Öffentlichkeit, sondern in Absprache zwischen Unternehmensführung, Gesellschaftern und Gläubiger, hier vor allem den Banken (sogenannte »stille Sanierung«). Spektakuläre »offene Sanierungen« sind selten und beziehen sich meist auf in Schwierigkeiten geratene Groß Unternehmen (z. B. Krupp 1968, HeLaBa 1974). Bei AG’s wird neben der Sanierung durch Herabsetzung des Grundkapitals (entweder durch Abstempeln des Nennwertes der Aktien oder durch Zusammenlegung) bevorzugt eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung durchgeführt. Durch diese letztere Form der finanziellen Sanierung wird nicht nur die Unterbilanz beseitigt, sondern durch die Kapitalerhöhung werden dem Unternehmen zusätzliche finanzielle Mittel zugeführt. Daneben gibt es eine Reihe weiterer rechtsformunabhängiger Möglichkeiten zur Sanierung, die in Grenzfällen bis zum Vergleich führen können (vgl. Übersicht S. 981, entnommen aus Vormbaum, H.: Finanzierung der Betriebe, 5. Aufl. 1977, S. 403).
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