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Sanktionen

Maßnahmen gegen ein fehlerhaftes oder ungenügendes Verhalten von Mitarbeitern. Insbesondere beim Einsatz von Belohnungs- und Bestrafungsmacht ( Macht ) relevant, da ohne tatsächliche Sanktionen bei einem Fehlverhalten angedrohte Sanktionen wirkungslos werden. Monetäre Sanktionen in Form von Verlustbeteiligungen oder Gehaltskürzungen sind in der Bundesrepublik unüblich. Der Verlust des Arbeitsplatzes oder von Vergünstigungen ( Sachbezüge ) kann dagegen eine Form der Sanktion sein.

 

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