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Sanktionen
Maßnahmen
gegen ein
fehlerhaft
es oder ungenügendes
Verhalten
von
Mitarbeiter
n. Insbesondere beim
Einsatz
von Belohnungs- und Bestrafungsmacht (
Macht
) relevant, da ohne tatsächliche
Sanktion
en bei einem Fehlverhalten angedrohte
Sanktion
en wirkungslos werden.
Monetäre
Sanktion
en in
Form
von Verlustbeteiligungen oder Gehaltskürzungen sind in der Bundesrepublik unüblich. Der
Verlust
des
Arbeitsplatz
es oder von
Vergünstigung
en (
Sachbezüge
) kann dagegen eine
Form
der
Sanktion
sein.
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