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Satzungsmäßigkeitsprüfung
Die aktienrechtliche
Jahresabschlußprüfung
ist eine Gesetzmä-ßigkeits-,
Ordnungsmäßigkeit
s und Satzungsmäßigkeitsprüfung. Durch die Satzungsmäßigkeitsprüfung
soll
festgestellt werden, ob die
Buchführung
, der
Jahresabschluß
und der
Geschäftsbericht
den Bestimmungen der
Satzung
entsprechen. Die Übereinstimmung der
Rechenschaftslegung
mit den Bestimmungen der
Satzung
muß dementsprechend vom
Abschlußprüfer
bestätigt werden (
Bestätigungsvermerk
).
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