A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Schatzanweisung
Schuldverschreibung
der
Gebietskörperschaft
en mit einer
Laufzeit
von 6-24
Monat
en zur
Deckung
eines
kurzfristig
en
Geldbedarf
s. Die
Verzinsung
wird in
Form
eines
Diskont
s, als
Abschlag
zwischen
Ausgabekurs
und –
Nennwert
bzw.
Tilgungsbetrag
(
Tilgung
) gewährt.
Schatzanweisungen
und
Schatzwechsel
sind die wichtigsten
Instrumente
für die
Offenmarktpolitik
der
Deutschen Bundesbank
.
Schuldverschreibungen
, die vom Bund, seinen
Sondervermögen
oder den Ländern auf den
Inhaber
ausgestellt werden. Sie dienen der kurz-
bis
mittelfristig
en Mittelbeschaffung für die
Emittenten
, teilweise auch zur
Regulierung
des
Geldmarkt
es durch die
Deutsche Bundesbank
(
Geldmarktpapiere
). Als
Unverzinsliche Schatzanweisungen
(
U-Schätze
) werden
Schuldverschreibungen
ab 500.000,00 EUR mit einer
Laufzeit
bis
zu zwei Jahren im
Tenderverfahren
ausgegeben. Die Papiere werden
unverzinslich
genannt, weil kein
Zinskupon
vorhanden ist. Die
Schuldverschreibungen
werden nach Abzug eines
Zinsabschlag
es ausgegeben und zum
Nennwert
zurückgezahlt. Die
Verzinsung
ergibt sich aus der
Differenz
zwischen beiden
Wert
en.
Bundesschatzanweisungen
sind normalverzinsliche
Schuldverschreibungen
, ebenfalls als
Wertrechte
, die mit einer
Laufzeit
unter 4 Jahren ab 5.000,00 EUR ausgegeben werden. Diese sind zum
Börsenhandel
zugelassen.
Schatzanweisungen
mit einer
Laufzeit
von 6
Monat
en werden als
Bubills
ausgegeben.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Schattenwirtschaft
Schatzanweisungen
Weitere Begriffe :
Sparte (Division)
Agreement on Textiles and Clothing
öl
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum