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Schatzanweisung

Schuldverschreibung der Gebietskörperschaften mit einer Laufzeit von 6-24 Monaten zur Deckung eines kurzfristigen Geldbedarfs. Die Verzinsung wird in Form eines Diskonts, als Abschlag zwischen Ausgabekurs und – Nennwert bzw. Tilgungsbetrag (Tilgung) gewährt. Schatzanweisungen und Schatzwechsel sind die wichtigsten Instrumente für die Offenmarktpolitik der Deutschen Bundesbank.

Schuldverschreibungen, die vom Bund, seinen Sondervermögen oder den Ländern auf den Inhaber ausgestellt werden. Sie dienen der kurz- bis mittelfristigen Mittelbeschaffung für die Emittenten, teilweise auch zur Regulierung des Geldmarktes durch die Deutsche Bundesbank (Geldmarktpapiere). Als Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze) werden Schuldverschreibungen
ab 500.000,00 EUR mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren im Tenderverfahren ausgegeben. Die Papiere werden unverzinslich genannt, weil kein Zinskupon vorhanden ist. Die Schuldverschreibungen werden nach Abzug eines Zinsabschlages ausgegeben und zum Nennwert zurückgezahlt. Die Verzinsung ergibt sich aus der Differenz zwischen beiden Werten. Bundesschatzanweisungen sind normalverzinsliche Schuldverschreibungen, ebenfalls als Wertrechte, die mit einer Laufzeit unter 4 Jahren ab 5.000,00 EUR ausgegeben werden. Diese sind zum Börsenhandel zugelassen. Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von 6 Monaten werden als Bubills ausgegeben.

 

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