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Schatzanweisungen

(Schätze) kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, die vom Bund, seinen Sondervermögen und den Ländern emittiert werden.
(1) Verzinsliche Schatzanweisungen sind wie festverzinsliche Anleihen mit Zinsscheinen ausgestattet und haben eine Laufdauer von drei Monaten bis zu mehreren Jahren.
(2) Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze) sind kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, begeben von Bund (Bundesschatzanweisung). Ländern und anderen öffentlichen Stellen, die ohne Zinskoupon und somit ohne laufende Verzinsung ausgestattet sind. Die Verzinsung des Kapitals erfolgt im Zuge der Tilgung. Der Emissionskurs ergibt sich somit durch Diskontierug des Rückzahlungsbetrages. Die Laufzeit der Schatzanweisungen beträgt 6 Monate bis zu 2 Jahren. Sie werden bevorzugt von Banken als Geldanlage
übernommen, da sie erstklassige Geldmarktpapiere darstellen.

sind kurz- oder mittelfristige Schuldverschreibungen, die von Bund, Ländern oder öffentlichen Institutionen ausgegeben werden und der Finanzierung von vorübergehendem Geldbedarf dienen. Man unterscheidet unverzinsliche Schatzanweisungen (Schätze), bei denen eine Verzinsung dadurch gewährt wird, daß sie mit Disagio ausgegeben und zum Nennwert eingelöst werden, und festverzinsliche Schatzanweisungen.

 

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