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Scheckkarte

Ausweis, welchen eine Bank dem Inhaber eines Girokontos befristet ausstellt. Mit der Scheckkarte ist von Seiten des emittierenden Kreditinstituts zugleich unter bestimmten Bedingungen eine Garantieerklärung verbunden. Danach verpflichtet sich die Bank alle Schecks, die in Verbindung mit der Scheckkarte ausgestellt werden, bis zu einer bestimmten Summe (bei der Euroscheckkarte 400 ?) einzulösen. Die Scheckkarte gilt nur in Verbindung mit Schecks, die auf ein bestimmtes Konto gezogen werden. Aus diesem Grund ist die Scheckkarte mit der entsprechenden Kontonummer und zur Identifikation des Kunden mit seiner Unterschrift zu versehen. Die Schecks müssen auf Vordrucken der Bank ausgestellt sein, bei der Einlösung den üblichen Formalitäten entsprechen und den Betrag in Währungseinheiten, Ort, Datum der Ausstellung, Konto-Nummer, Scheck-Nummer sowie die Unterschrift des Bankkunden enthalten. Auf der Rückseite des Schecks ist die Scheckkarten-Nummer einzutragen. Von wesentlicher Bedeutung ist, daß die Konto-Nummer auf Scheck und Scheckkarte sowie die Unterschriften auf der Scheckkarte und dem Scheck miteinander identisch sind, da nur bei Einhaltung dieser Formalitäten und deren Überprüfung durch den Schecknehmer die Garantieerklärung der Bank Gültigkeit hat.
Die Euroscheckkarte ist eine Scheckkarte, die nur in Verbindung mit Eurocheques gilt.

Einlösungsgarantiekarte; die bezogene Bank garantiert die Zahlung des Scheckbetrages eines auf ihrem eurocheque-Vordruck ausgestellten Schecks jedem Schecknehmer in Europa und in den an das Mittelmeer grenzenden Staaten bis zur Höhe von 400 € oder Gegenwert in ausländischer Währung unter folgenden Voraussetzungen (eurocheque-Verfahren):
- Unterschrift, Name des Kreditinstituts sowie Kontonummer auf eurocheque und eurocheque-Karte müssen übereinstimmen.
- Die Nummer der eurocheque-Karte muss auf der Rückseite des eurocheque vermerkt sein.
- Das Ausstellungsdatum des eurocheque muss innerhalb der Gültigkeitsdauer der eurocheque-Karte liegen.
- Ein im Inland ausgestellter eurocheque muss binnen 8 Tagen, ein im Ausland ausgestellter eurocheque binnen 20 Tagen seit seinem Ausstellungsdatum vorgelegt werden.
Neuerdings dient die Scheckkarte außerdem als Bedienungsmedium für Geldausgabeautomaten. Zukünftig soll sie noch weitere Funktionen, z. B. als Bedienungsmedium an bargeldlosen Kassensystemen, übernehmen.

Scheck

Vom Kreditgewerbe an Kontoinhaber unter bestimmten Voraussetzungen ausgegebene Legitimationskarte zur Förderung der Bezahlung mit Scheck. Das bezogene Kreditinstitut garantiert den (unbekannten) Schecknehmern die Einlösung der im Zusammenhang mit der Sch. begebenen Schecks. Eurocheque-Karte.

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