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Scheckkarte
Ausweis, welchen eine Bank dem Inhaber eines Girokontos befristet ausstellt. Mit der Scheckkarte ist von Seiten des emittierenden Kreditinstituts zugleich unter bestimmten Bedingungen eine Garantieerklärung verbunden. Danach verpflichtet sich die Bank alle Schecks, die in Verbindung mit der Scheckkarte ausgestellt werden, bis zu einer bestimmten Summe (bei der Euroscheckkarte 400 ?) einzulösen. Die Scheckkarte gilt nur in Verbindung mit Schecks, die auf ein bestimmtes Konto gezogen werden. Aus diesem Grund ist die Scheckkarte mit der entsprechenden Kontonummer und zur Identifikation des Kunden mit seiner Unterschrift zu versehen. Die Schecks müssen auf Vordrucken der Bank ausgestellt sein, bei der Einlösung den üblichen Formalitäten entsprechen und den Betrag in Währungseinheiten, Ort, Datum der Ausstellung, Konto-Nummer, Scheck-Nummer sowie die Unterschrift des Bankkunden enthalten. Auf der Rückseite des Schecks ist die Scheckkarten-Nummer einzutragen. Von wesentlicher Bedeutung ist, daß die Konto-Nummer auf Scheck und Scheckkarte sowie die Unterschriften auf der Scheckkarte und dem Scheck miteinander identisch sind, da nur bei Einhaltung dieser Formalitäten und deren Überprüfung durch den Schecknehmer die Garantieerklärung der Bank Gültigkeit hat.
Die Euroscheckkarte ist eine Scheckkarte, die nur in Verbindung mit Eurocheques gilt.
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