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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Scheinselbständigkeit

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: – Erwerbstätigkeit, die formal die Merkmale der Selbständigkeit erfüllt, tatsächlich aber Arbeitnehmertätigkeit darstellt (Abhängigkeit). Hauptsächliches Merkmal ist die überwiegende Arbeit für einen Arbeitgeber. Die meisten Scheinselbständigen wurden von ihren Arbeitgebern in diese Erwerbsform hineingedrängt. Zweck ist vor allem, dass sowohl der Scheinselbständige wie sein bisheriger Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zu bezahlen brauchen. Nach einer 1996 veröffentlichten Untersuchung im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums gab es 1995 (nach verschiedenen Abgrenzungsmodellen) zwischen 180.000 und 430.000 Scheinselbständige und im Graubereich liegen nochmal zwischen 225.000 und 280.000 Erwerbstätige. Besonders hoch ist die Scheinselbstständigkeit bei Nebentätigkeiten: Von rund 1,5 Mio. Personen, die eine selbständige Nebentätigkeit ausüben, gingen zwischen 330.000 und einer Million tatsächlich einer abhängigen Nebentätigkeit nach. Schicht, soziale - Gruppe von Menschen innerhalb der Arbeiterinnen-, Mittelstands- und Kapitalistlnnenklasse, die sich im Hinblick auf sozial relevante Merkmale wie Stellung und Funktion im Reproduktionsprozeß. Einkommen. Bildungsniveau, Alter, Geschlecht, Wohnsituation, Herkunft und dergleichen von anderen unterscheidet. >Klassen, Arbeiterinnenklasse



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