Die S. muß das Zusammentreffen einer mehrjährigen Planungs-, Bau- und Ausrüstungszeit mit hohen Anschaffungsauszahlungen für ein einzelnes Investitionsobjekt und einem relativ hohen Risiko des Totalverlustes dieses Objektes währendder Einsatzzeit berücksichtigen. Zur IAufbringung von Eigenkapital durch jeine möglichst große Zahl von Kapitalgebern mit geringen Einzelbeteiligungen werden daher die Rechtsforjmen der Aktiengesellschaft, derKommanditgesellschaft und der Partenreederei (Rechtsformen derVerkehrsbetriebe) bevorzugt. Wichtigste Fremdkapitalgeber sind dieSchiffspfandbriefbanken. Sie gewäh-, ren im Schiffsregister eingetragenelangfristige Schiffshypothekendarlehen, die rechtlich den Grund stückshypothekendarlehen nachgebildetsind. Weitere Fremdfinanzierungs-mittel entstammen verschiedenenMaßnahmen der Öffentlichen Handzur Förderung der Schiffahrt und derWerftindustrie. Bei einem relativ universell verwendbaren Schiff könnenbeispielsweise die Relationen 25, 0%Eigenkapital: 57, 5 % Schiffshypothekendarlehen: 17, 5% nichtrückzahlbarer Schiffahrtsförderungszuschußauftreten.