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Schleichwerbung
Werbung
, die ohne Vorliegen einer entsprechenden
Genehmigung
durch unentgeltliche
Nutzung
eines Massenmediums erfolgt.
Ziel
ist es, die
Werbewirkung
zu erhöhen und die
Werbekosten
zu
senke
n. Eine offene, aber erschlichene
Werbung
ist zwar erlaubt, wird aber von den
Medien
zu vermeiden versucht. Eine redaktionell gestaltete, getarnte
Werbung
, bei der der werbliche
Charakter
nicht auf Anhieb durchschaut wird, verstößt hingegen gegen das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(
UWG
) sowie das Presserecht und ist
unzulässig
.
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