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Schlussbilanzkonto

Als Gegenbuchung zum Endbestand jedes Kontos, das in die Bilanz übernommen wird, dient das Schlussbilanzkonto. Das Schlussbilanzkonto dient als Hilfskonto im Rahmen der doppelten Buchführung zur Sammlung der Endbestände der einzelnen Konten und als Gegenkonto für die Abschlussbuchungen in den Konten. Seine Einrichtung ist notwendig, um das Prinzip der Doppik durchzuhalten, gesetzlich aber nicht vorgeschrieben. Bestandskonten werden über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen und dann in die Schlussbilanz gebucht. Jedes Konto erhält somit eine Position im Schlussbilanzkonto. Dafür bestehen keine Gliederungsvorschriften. Zum Abschluss werden zunächst Korrekturbuchungen bei Bestandsdifferenzen zwischen den Inventurwerten und den Buchwerten der Kosten vorgenommen. Die Erfolgskonten werden über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen. Das Gewinn- und Verlustrechnungskonto wird auf das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Ebenso werden die Privatkonten auf das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Alle Bestandskonten werden auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, daraus wiederum leitet sich die Schlussbilanz ab (Eröffnungsbilanzkonto).

(engl. closing balance sheet account) Das Schlussbilanzkonto ist das Konto zur Aufnahme der Salden von Bestandskonten beim Kontenabschluss im System doppelter Buchführung (Doppik).

 

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