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Jahn Helmut

 

Schlußzeit

definiert den letzten Zeitpunkt innerhalb einer Börsensitzung, bis zu der von den Kursmaklern Aufträge für den Einheitskurs angenommen werden können. Die Schlußzeit wird vom Börsenvorstand im Regelfall mit 30 bzw. 45 Minuten nach Beginn der Börsenzeit festgelegt.

 

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