Schriftform ist eine Formvorschrift, die für bestimmte Rechtsgeschäfte vom Gesetzgeber vorgeschrieben sein kann oder auf die sich die Vertragsparteien verständigt haben. Beispiel: Für Privatleute schreibt der Gesetzgeber in § 766 BGB vor, dass ein Bürgschaftsvertrag schriftlich abgefasst wird. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, dann ist die Bürgschaft null und nichtig.