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Schufa

Abkürzung für »Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung«, Sitz in Wiesbaden. Von Geschäftsbanken, Sparkassen, Einzel- und Versandhandel getragene Vereinigung, die den Kreditgebern (Gläubiger) gegen Entgelt Auskunft erteilt über von ihren (potenziellen) Kunden, d. h. den Kreditnehmern aufgenommene Konsumentenkredite, Bürgschaftsübernahme Bürgschaft), Scheckkarten, Kontoeröffnung, Kontoüberziehungen, Leasingverpflichtungen (- Leasing) etc. Negativmerkmale eines Kunden sollten nach drei Jahren gelöscht werden.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) verwaltet Daten von Privatkunden, die ihr von Kreditinstituten übermittelt werden. Diese Informationen beziehen sich auf das Kundenverhalten im Hinblick auf die Führung von Girokonten, die Nutzung von Kreditkarten, die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften. Kreditinstitute
sind verpflichtet, sich vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten eine Einwilligung der Kunden einzuholen. Vor Eröffnung der entsprechenden Konten wird der Kunde aufgefordert, die Schufa-Klausel zu unterschreiben. Diese enthält die ausdrückliche Bewilligung des Kunden hinsichtlich der Informationsweitergabe (Positiv- und Negativmerkmale) und die Befreiung des Kreditinstituts vom Bankgeheimnis.

Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung“. Diese Organisation dient als Auskunftsstelle für Kontenführung, Bürgschaftsaftsübernahmen und Verbraucherkredite bis zu 100.000,00 EUR bei natürlichen Personen. Neben diesen Daten werden auch Zahlungsunregelmäßigkeiten wie Nichteinlösungen von Schecks und Wechseln gespeichert. Derjenige, über den Daten gespeichert werden, muss sich nach dem Datenschutzgesetz im Normalfall damit einverstanden erklären. Bei Kontoeröffnungen und Kreditanträgen werden von Banken regelmäßig zuvor Informationen über die Schufa abgerufen. Auch Kreditkartenorganisationen, Versandunternehmen und andere, z.B. Autohändler, können Auskünfte, allerdings teils nur in eingeschränkter Form erhalten.

 

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