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Schuldenfalle
Ein Staat ist dann in der Schuldenfalle, wenn seine
Gesamtschuld
en so hoch bzw. so stark angestiegen sind, dass zur
Finanzierung
der daraus erwachsenden Zinsverpflichtung seine jährliche
Nettoneuverschuldung
erhöht werden muss, wenn die Nichtzinsausgaben (
z
.
B
.
Investitionen
, Personalausgaben,
Sozialleistungen
) nicht gekürzt werden können oder
soll
en. Dieser
Zustand
ist i. d.
R
. dann erreicht, wenn die jährliche Zuwachsrate des
Steueraufkommen
s längerfristig unter dem
Zinssatz
liegt, mit dem die staatliche
Gesamtverschuldung
zu bedienen ist (
Staatsverschuldung
).
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Weitere Begriffe :
Contractual Manufacturing
Bargaining-Theorie
Stufenverfahren
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