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Schuldschein-Darlehen

lang- oder mittelfristiges Darlehen, das gegen Schuldschein oder Schuldurkunde gem. § 607 BGB, § 344 HGB gewährt wird. Der Schuldschein ist lediglich Beweisurkunde (kein Wertpapier). Die Übertragung erfolgt nach Schuldrecht, d. h. durch Abtretung (gutgläubigen Erwerb gibt es somit nicht).
Kapitalgeber sind Kapitalsammelstellen, insbesondere Sozialversicherungsträger, die Bundesanstalt für Arbeit, Privatversicherungsgesellschaften (hier vor allem Lebens- und Unfallversicherer) und Kreditinstitute.
Kreditnehmer sind emissionsfähige und nicht-emissionsfähige Unternehmen erster Bonität, die die Bonitätsanforderungen der Kreditgeber und ? soweit gegeben ? ihrer Aufsichtsbehörden erfüllen (Deckungsstockfähigkeit).
Fristenkongruente Schuldschein-Darlehen werden dem Kreditnehmer über die Gesamtlaufdauer, ausgestattet mit Festzins oder variablem Zins
(Anpassung alle drei oder sechs Monate an die Entwicklung eines Referenzzinssatzes plus Aufschlag), eingeräumt. Revolvierende Schuldschein-Darlehen sind kurzfristige Darlehen, die im Falle der Laufzeitinkongruenz so nacheinander geschaltet werden, daß über die sich permanent ergebende Fristentransformation die Deckung von Kapitalbedarf und Finanzierung erreicht werden soll. Das hierbei auftretende Fristentransformationsrisiko kann u. U. durch eine entsprechende Vertragsgestaltung vom Kapitalgeber oder der darlehensvermittelnden Bank übernommen werden.
Bis auf fristenkongruente Schuldschein-Darlehen, die mit Festzins ausgestattet sind, entsteht den Kreditnehmern bei allen anderen Schuldschein-Darlehen in jedem Fall das Zinsänderungsrisiko. Es wird u. U. (selten) gegen entsprechendes Entgelt vom Kreditgeber oder Kreditvermittler übernommen. Schuldschein-Darlehen werden ohne Einschaltung eines Kreditvermittlers oder unter Einschaltung eines Vermittlers (Bank, Finanzmakler) beschafft. Die Tilgung vollzieht sich unter Einhaltung eines ex ante festgelegten Tilgungsplans, der strikt einzuhalten ist. Vorfristige Tilgungen sind i. d. R. nicht möglich. Das Schuldschein-Darlehen wird meist durch eine erstrangige, vollstreckbare Grundschuld (Eigentümergesamtbriefgrundschuld), die höchstens 40% des Beleihungswertes der Anlagen umfassen darf, besichert. Die Kosten sind für den Darlehensnehmer im Vergleich zur Anleihe um 0,25 bis 0,50 Prozentpunkte p. a. niedriger.
Schuldscheine werden an der Börse nicht gehandelt, sind aber dennoch in äußerst engen Grenzen fungibel. Statistisches Material über den Gesamtmarkt besteht nicht.
Vorteile der Kapitalanlage in Schuldscheinen im Vergleich zu derjenigen in Anleihen für den Gläubiger sind: Erwirtschaftung einer höheren Rendite, keine Verpflichtung zu Abschreibungen im Falle eines allgemein steigenden Zinsniveaus. Ihr Nachteil ist die geringere Fungibilität und damit der niedrigere Liquiditätsgrad.

 

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