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Schuldschein
vom
Schuldner
aus- gestellte
Urkunde
zur
Bestätigung
einer
Schuld
gegenüber dem
Gläubiger
; dient nur der Beweiserleichterung und verkörpert nicht die
Forderung
; stellt mithin kein
Wertpapier
dar.
ist eine
Urkunde
, in der bestätigt wird, daß eine
Forderung
besteht. Der Schuldschein ist kein
Wertpapier
. Die
Forderung
kann vom
Gläubiger
auch ohne
Besitz
des Schuldscheins geltend gemacht werden, der
Schuldner
darf jedoch die
Begleichung
der
Schuld
von der
Rückgabe
des Schuldscheins abhängig machen. Kann der
Gläubiger
den Schuldschein nicht beibringen, so darf der
Schuldner
ein beglaubigtes negatives
Schuldanerkenntnis
(
Beglaubigung
,
Schuld
)
verlangen
, in dem anerkannt wird, daß die
Schuld
nicht mehr besteht.
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