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Schuldschein

vom Schuldner aus- gestellte Urkunde zur Bestätigung einer Schuld gegenüber dem Gläubiger; dient nur der Beweiserleichterung und verkörpert nicht die Forderung; stellt mithin kein Wertpapier dar.

ist eine Urkunde, in der bestätigt wird, daß eine Forderung besteht. Der Schuldschein ist kein Wertpapier. Die Forderung kann vom Gläubiger auch ohne Besitz des Schuldscheins geltend gemacht werden, der Schuldner darf jedoch die Begleichung der Schuld von der Rückgabe des Schuldscheins abhängig machen. Kann der Gläubiger den Schuldschein nicht beibringen, so darf der Schuldner ein beglaubigtes negatives Schuldanerkenntnis (Beglaubigung, Schuld) verlangen, in dem anerkannt wird, daß die Schuld nicht mehr besteht.

 

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