| |
|
|
Schuldverschreibung
Wertpapier, in dem sich der Aussteller zur Zahlung einer bestimmten verzinslichen Geldsumme oder zu einer sonstigen Leistung an den Gläubiger verpflichtet.
Schuldverschreibung ist ein Wertpapier über eine Forderung mit festem Zinssatz (Obligation).
Siehe
>>> Anleihe.
Die Schuldverschreibung, auch Anleihe oder Obligation genannt, ist eine Schuldurkunde, in der sich der Schuldner gegenüber dem Gläubiger zur Zahlung der Schuld und einer laufenden Verzinsung verpflichtet. Die einzelnen Stücke werden als Teilschuldverschreibung, auch Partialobligation genannt, bezeichnet. Die Schuldverschreibungen werden als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ausgegeben. Die Ausgabe einer Schuldverschreibung ist gegenüber dem Schuldscheindarlehen mit erheblichen Emissionskosten verbunden.
(engl. debenture bond) Schuldverschreibungen sind langfristige Kredite, die am a Kapitalmarkt aufgenommen werden. Sie werden in handelbaren Teilschuldverschreibungen verbrieft (Wertpapier). Die klassischen Formen sind die mittelfristige Obligation und die langfristige Anleihe, die mit einer laufenden Zinszahlung (Zinsen) in Form eines jährlich einzulösenden Kupons (franz. coupon) ausgestattet sind und endfällig getilgt (Tilgung) werden. Die Erscheinungsformen sind jedoch vielfältig, d. h., es bildeten sich auch zahlreiche Mischformen von Wertpapieren heraus, die sowohl Elemente von Forderungspapieren als auch von Beteiligungspapieren aufweisen: Optionsanleihe, Wandelanleihe, Gewinnobligation. Einige solcher Anlageinstrumente sind gesetzlich geregelt (z. B. Wandel und Optionsanleihe), andere Formen sind schon lange bekannt, ohne dass eine gesetzliche Regelung getroffen wurde (z. B. Gewinnobligation, Genussschein), und wieder andere können als Finanzinnovationen (z. B. Aktienanleihe, engl. reverse convertible bond) gelten (Financial Engineering). Typisch ist für alle Formen von Schuldverschreibungen, dass sie überwiegend Nicht Beteiligungscharakter haben. Sie verbriefen nicht wie Beteiligungswertpapiere (z. B. Aktien) Mitgliedschaftsrechte (a Stimmrecht, Teilnahmerecht an der Hauptversammlung u. a.) an einer Gesellschaft, sondern Forderungsrechte entweder in Form einer festen Zahlung oder einer wie auch immer ausgestalteten Teilhabe am Unternehmenserfolg auf schuldrechtlicher Basis.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|