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Schwankungsreserve

(Betriebsmittel und Rücklage) wird von den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten gehalten. Dieser werden die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt, damit sind die Defizite zu decken. Das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur Schwankungsreserve.

 

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