ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung über den Umfang von Exporten; diese sollen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten oder auf eine bestimmte Höhe zurückgeführt werden (Außenhandel). Zölle oder nichttarifare Handelshemmnisse werden dabei nicht eingesetzt. Da Selbstbeschränkungsabkommen meist einseitig ein Land betreffen, grenzen sie an Protektionismus.