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Selbstfinanzierung
Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung aus im Unternehmen zurückbehaltenen Gewinnen. Die offene Selbstfinanzierung basiert auf Gewinnthesaurierungsentscheidungen eines Unternehmens, die ihrerseits durch die Dividenden- bzw. Entnahmepolitik determiniert werden. Die stille Selbstfinanzierung erfolgt über die Bildung stiller Reserven. Die gesetzlich kodifizierten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte ermöglichen Unternehmen, ihren Gewinnausweis durch eine Unterbewertung der Aktiva bzw. Überbewertung der Passiva zu vermindern, wodurch Kapital im Unternehmen gebunden wird. Da eine Besteuerung stiller Reserven erst zu ihrem Auflösungszeitpunkt erfolgt, tritt außerdem ein Steuerstundungseffekt ein, der für die Unternehmen eine weitere Liquiditätsentlastung darstellt.
Selbstfinanzierung eines Unternehmens geschieht wenn liquide Mittel im Sinne einer internen Eigenfinanzierung für spätere Investitionen im Unternehmen einbehalten werden.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Selbstfinanzierung:
1. Der ausgewiesene Bilanzgewinn wird nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten und unter sog. Gewinnrücklagen verbucht.
2. Verdeckt ist eine Selbstfinanzierung möglich indem unter Ausnutzung der Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechte stille Rücklagen gebildet werden. Auch in diesem Falle erfolgt keine Ausschüttung der Mittel.
Selbstfinanzierung im engeren Sinn :
Gewinnthesaurierung: Überschußfinanzierung, d. h. Zurückbehalten eines Teils des in der Periode erzielten Gewinns (Gewinn nach Steuern, Abschreibung und Ausschüttung).
Selbstfinanzierung im weiteren Sinn :
Innenfinanzierung. Selbstfinanzierung im engeren und weiteren Sinn können rechnerisch nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden.
Selbstfinanzierung im engeren Sinne ist jede Finanzierung aus Gewinngegenwerten, bei der Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten werden (Gewinnthesaurierung).
Selbstfinanzierung im weiteren Sinne umfaßt die gesamte Innenfinanzierung.
Hinweis:
Überwiegend bezeichnet Selbstfinanzierung die Finanzierung aus Gewinngegenwerten, also Selbstfinanzierung im engeren Sinne. Hier unterscheidet man offene (die Gewinneinbehaltung ist bilanziell erkennbar) und stille Selbstfinanzierung (die Gewinneinbehaltung ist bilanziell nicht erkennbar).
siehe auch unter
>>> Innenfinanzierung,
>>> Außenfinanzierung,
>>> Eigenfinanzierung.
Die Selbstfinanzierung ist eine Form der Innenfinanzierung, auch Gewinnthesaurierung genannt, bei der Gewinne nicht ausgeschüttet beziehungsweise nicht ausgewiesen werden. Insoweit kann von offener oder stiller Selbstfinanzierung gesprochen werden. Die offene Selbstfinanzierung erfolgt über die Bildung oder Erhöhung der offenen Gewinnrücklagen. Gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB sind die gesetzliche Rücklage, die Rücklage für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen zu unterscheiden. Die stille Selbstfinanzierung vollzieht sich über die Bildung von stillen Gewinnrücklagen durch die Unterbewertung von Aktiva oder durch die Überbewertung von Passiva. Die Bildung offener Gewinnrücklagen und stiller Gewinnrücklagen führen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals der Unternehmung. Insofern ist die Selbstfinanzierung eine Form der Eigenfinanzierung. Die Selbstfinanzierung ist also durch die Begriffe Innenfinanzierung und Eigenfinanzierung beschrieben. Überschußfinanzierung
S. ist der Zufluß an Finanzierungsmitteln aus den Unternehmensumsätzen, soweit die Erlöse die bei der Leistungserstellung verursachten Aufwendungen übersteigen (nicht durch Finanzierungsmittelbeschaffung bei den Anteilseignern und Gläubigern bewirkter Finanzierungsmittelzufluß Bilanzverlängerung). Die S. ist also Innenfinanzierung. Als S. im engeren Sinn kann man den gerade definierten Saldo bezeichnen abzüglich der an den Gewinnausweis anknüpfenden Ausschüttung an die Anteilseigner des Unternehmens, also jener Nettozustrom an Finanzierungsmitteln, der nach einem Geschäftsjahr bei der Gewinnverwendung zur Rücklagenbildung herangezogen wird.
Die offene S. wird berechnet, wenn die Erlöse und Aufwendungen den handelsrechtlich gewählten Wertansätzen entsprechen. Stille S. liegt demgegenüber als positive Differenz zur offenen S. vor, wenn mit anderen Wertansätzen, die der die Selbstfinanzierung messende Finanzanalyst fürgeeigneter hält, ein höherer Zustroman Finanzierungsmitteln ausgewiesenwürde.
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