Sicherheit im entscheidungstheoretischen Sinne besteht dann, wenn nur eine zukünftige Umweltentwicklung möglich und diese bekannt ist. Weiterhin spricht man im Zusammenhang mit der Kreditvergabe von einer Sicherheit, wenn der Gläubiger zur Absicherung des Kreditausfallrisikos Rechte an einem Vermögensgegenstand oder die Haftungszusage eines Dritten erhält.