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Sicht-Akkreditiv

spezifische Form des Akkreditivs, bei dem der Gegenwert der Ware bei Dokumentenvorlage ausgezahlt wird.

Form des Akkreditivs, unter dem die eröffnende Bank sich gegenüber dem Begünstigten zur Zahlung Zug um Zug gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente verpflichtet.

 

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