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Sicht-Akkreditiv
spezifische Form des
Akkreditivs
, bei dem der
Gegenwert
der
Ware
bei Dokumentenvorlage ausgezahlt wird.
Form des
Akkreditivs
, unter dem die eröffnende
Bank
sich gegenüber dem
Begünstigte
n zur
Zahlung
Zug um Zug
gegen Vorlage akkreditivkonformer
Dokumente
verpflichtet.
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