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Sichteinlage

Einlage bei Banken (auf Girokonten), über die der Kunde bis zur Höhe des vorhandenen Guthabens jederzeit verfügen kann. Sichteinlagen dienen dem bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Einlage auf einem Bankkonto mit jederzeitiger Abrufbarkeit durch den Kontoinhaber. Guthaben auf Girokonten sind Sichteinlagen. Das Konto wird häufig als Kontokorrent geführt. Guthaben auf dem Konto für eine Kreditkarte werden ebenfalls als Sichteinlage geführt.

 

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