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Silent Confirmation

Stille Bestätigung
Im Akkreditivverkehr (Akkreditiv) die Hinzufügung einer selbständigen Zahlungsverpflichtung durch eine zweite Bank (zum Beispiel Ankaufszusage oder Schutzzusage) zur Akkreditiv-Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank, ohne daß letztere diese zweite Bank zur Akkreditivbestätigung beauftragt oder ermächtigt hat.

 

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