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Simultankonsolidierung

Bei der Simultankonsolidierung werden zunächst die direkten und die indirekten Anteile des Konzerns und der konzernfremden Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital und Gewinn formelmäßig unter Umgehung von Vor und zwischenkonsolidierung errechnet und dann in einem Schritt die. Kapitalkonsolidierung durchgeführt. Es wird auf die Erstellung vorläufiger Teilkonzernbilanzen verzichtet und statt dessen mittels geeigneter mathematischer Verfahren in Nebenrechnungen ermittelt, welche Teile des Kapitals, der Rücklagen und des Gewinns auf den Konzern und welche auf konzernfremde Anteilseigner fallen. Vorteile der S.:
alle denkbaren komplexen Kapitalstrukturen sind unter Vermeidung der stufenweisen Konsolidierung durchzuführen, auch bei gegenseitigen Beteiligungen sind genaue Ergebnisse möglich,
die mathematischen Verfahren sind zu schematisieren und so für Rechenanlagen programmierbar.

 

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