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Sitz

Ort der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist, § 11 AO. Dabei wird auf die rechtliche Gestaltung gezielt, nicht auf die wirtschaftliche. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Sitz in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag anzugeben. Außerdem müssen sie ihn zum Handelsregister anmelden.

 

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