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Solawechsel

siehe Wechsel.

Promissory Note, Billet a Ordre, Pagare Form des Wechsels, auch als Eigenwechsel oder eigener Wechsel bezeichnet, dessen Aussteller sich zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme verpflichtet. Solawechsel müssen den wechselrechtlichen Erfordernissen des Ausstel-lungs- oder Zahlungsorts entsprechen.

Wechsel, der nicht auf eine dritte Person gezogen worden ist, sondern nur ein abstraktes Schuldversprechen des Ausstellers ist. Der Text lautet dann „Gegen diesen Wechsel zahle/n ich/wir“. Solawechsel werden häufig in Zusammenhang mit der Forfaitierung verwendet. Englische Bezeichnung: Promissory note.

eigener Wechsel

Der S. (eigene Wechsel) beinhaltet das Versprechen eines Wirtschaftssubjektes, des Ausstellers, an einem bestimmten Termin einen bestimmten Geldbetrag an den Wechselnehmer oder an dessen Order zu zahlen. Der S. unterscheidet sich vom gezogenen Wechsel dadurch, daß die Angabe des Bezogenen entfällt und in der Urkund e statt einer Anweisung ein unbedingtes Zahlungsversprechen des Aussteller
s gegeben wird. Dementsprechend gelten für S. auch nicht die Vorschriften des Wechselgesetzes über die Annahme (Akzept). S. kommen häufig als Depot bzw. Kautionswechsel vor und dienen zur Sicherstellung von Forderungen der Banken gegen den Aussteller. Diese Wechsel, die nicht zum Umlauf bestimmt sind, ermöglichen der Bank ein schnelleres Durchsetzen ihrer Ansprüche im Wechselprozeß. Dieselbe Funktion wie S. erfüllt der trassiert-eigene Wechsel, ein Wechsel, den der Aussteller auf sich selbst zieht.

 

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